Bekanntmachung der Gemeinden Dorf Mecklenburg, Lübow, Metelsdorf, Groß Stieten, Bad Kleinen, Bobitz, Hohen Viecheln, Ventschow und Barnekow über Festsetzung der Grundsteuer A, Grundsteuer B, Hundesteuer und der sonstigen wiederkehrenden Abgaben für das Kalenderjahr 2024
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinden Dorf Mecklenburg, Lübow, Metelsdorf, Groß Stieten, Bad Kleinen, Bobitz, Hohen Viecheln, Ventschow und Barnekow über Festsetzung der Grundsteuer A, Grundsteuer B, Hundesteuer und der sonstigen wiederkehrenden Abgaben für das Kalenderjahr 2024
Die Festsetzung der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Grundsteuer B nach Ersatzbemessung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung und wird für diejenigen Steuerschuldner festgesetzt für deren Grundstücke sich die Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbetrag bzw. Ersatzbemessung) seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat. Diese behalten auch für die Folgejahre ihre Gültigkeit, sofern sie nicht durch eine neue Steuerfestsetzung geändert werden.
Somit erhalten Sie für das Kalenderjahr 2024 grundsätzlich keine neuen Steuer- und Abgabenbescheide, es sei denn:
– die Abgaben-/Steuerpflicht wurde neu begründet
– der Abgaben-/Steuerschuldner hat sich geändert
– der Jahresbetrag der Abgaben-/Steuerschuld ändert sich
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für den/die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Zahlungstermine erfolgen nach wie vor, zu den auf dem letzten Jahresabgabenbescheid festgelegten Fälligkeiten.
- vierteljährlich der 15.02.; 15.05; 15.08. und 15.11.
- sowie der 01.07. bei Jahreszahlern.
Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen weist darauf hin, dass bei einer Nichtbeachtung der Fälligkeiten automatisch das Mahnverfahren einsetzt.
Alle sonstigen Abgaben, einschließlich der Hundesteuer werden ebenfalls in gleicher Höhe wie im Vorjahr erhoben, sofern keine Satzungsänderungen beschlossen wurden.
Etwaige Änderungen wurden bzw. werden schriftlich bekannt gegeben.
Wichtiger Hinweis!
Seit dem Jahr 2019, werden seitens des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen keine privatrechtlichen Forderungen, wie Stellplatzmieten u. Pachten auf den Steuerbescheiden ausgewiesen. Diese sind ab sofort auf Grundlage der zwischen Ihnen und der jeweiligen Gemeinde geschlossenen Miet-/Pachtverträge ohne gesonderte Zahlungsaufforderung zu begleichen.
Um die Fälligkeitstermine nicht zu vergessen gibt es folgende Möglichkeit:
Sie erteilen dem Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift.
Ihre Bankverbindung können Sie schriftlich oder per Fax unter Angabe Ihres Kassenzeichens im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen (Abteilung Finanzen) und über das Bürgerbüro in Bad Kleinen angeben.
Telefon: Bürgerbüro Bad Kleinen 038423/581-333/-334 Fax: 038423/581114
Telefon: Dorf Mecklenburg 03841/798238 Fax: 03841/7985215
Bei den Steuerpflichtigen, die bereits eine SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Forderungen zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen abgebucht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Am Wehberg 17, 23972 Dorf Mecklenburg, einzulegen.
Durch die Einlegung eines Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Bekanntgabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuern und Abgaben nicht aufgehalten.