Verbrennung und Verwertung pflanzlicher Abfälle
Das Verbrennen von Abfällen ist verboten!
Eine Genehmigung setzt voraus, dass im Einzelfall eine Verwertung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Die Gebühr ist vom Aufwand abhängig und beträgt 50 – 650 Euro.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg bietet auf seiner Homepage
unter: http://www.nordwestmecklenburg.de/de/gartenabfall-gartenfeuer-detail/leistung/1040/wohnort/61/zustaendigestellen/264/verbrennen_und_verwerten_von_gartenabfaellen.html
oder Tel. 03886 – 2113 311
alle Informationen zum Verbrennen und Verwerten pflanzlicher Abfälle an.
Bei Fragen und Bedenken oder wegen Anträgen zur Genehmigung wenden Sie sich gerne an die untere Abfallbehörde
unter Telefon 03841 3040-6621 – Frau Falk, c.falk@nordwestmecklenburg.de
oder
03841 3040-6623 – Frau Jordanow, e.jordanow@nordwestmecklenburg.de
Roswitha Hoppe
Leitende Verwaltungsbeamtin