Anmeldung der Kinder zum Schulbesuch Schuljahr 2025/2026
Sehr geehrte Eltern,
laut Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 gilt Folgendes:
Beginn der Schulpflicht
(1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres
sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres. In diesem Jahr können
auch Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt
werden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres
eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und
verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Mit der Einschulung beginnt die
Schulpflicht.