Auf Spiel- und Bolzplätzen sind Hunde untersagt!
Auf Spiel- und Bolzplätzen sind Hunde untersagt!
~ § 6 (2) Amtsverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinenvom 17.10.2005 ~
Aktuell aus der Amtsverwaltung
Wer s/einen Hund ausführt, hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Flächen verrichtet.
Bei Verunreinigungen ist der Halter/Führer des Tieres zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet.
Wem Hundekot stinkt: Bitte den Halter ansprechen und diesen auf seine Beseitigungspflicht hinweisen. In hartnäckigen Fällen in schriftlicher Form das Amt informieren.
S. Kleine, Amt für Ordnung und Soziales