Bekanntmachung – 1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Bobitz für das Haushaltsjahr 2023
1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Bobitz für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.07.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
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