1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen vom 28.03.2023
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2019 (GVBl. MV S. 467) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Bad Kleinen vom 22.02.2023 und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei dem Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgend 1. Änderung der Hauptsatzung erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen
Die Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen vom 03.12.2019 wird wie folgt geändert:
Aus § 1 Absatz 6 wird der Ortsteil „Glashagen“ gestrichen.
Der § 1 Absatz 5 der Hauptsatzung wird gestrichen.
Aus § 1 Absatz 6 wird § 1 Absatz 5.
Im § 5 Absatz 9 ist das Wort „über“ vor der Angabe „100 bis 1.000 Euro“ zu streichen.
Im § 6 Absatz 1 Satz 2 ist das Wort „unter“ vor der Angabe „10.000 Euro“ einzufügen.
Im § 6 Absatz 6 ist das Wort „unter“ vor der Angabe „100 Euro“ einzufügen.
Im § 10 Absatz 1 ist als Satz 2 anzufügen:
„Jedermann kann sich Satzungen kostenpflichtig vom Amt für Zentrale Dienste, Am Wehberg 17 in 23972 Dorf Mecklenburg zusenden lassen. Textfassungen (auch von außer Kraft getretenen Satzungen) liegen im Amt-Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen zur Mitnahme aus bzw. werden dort bereitgehalten.
Im § 10 Absatz 3 im ersten Satz wird nach dem Wort „Satzungen“ ergänzend aufgenommen:
„sowie die Bekanntmachungen gemäß Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen zusätzlich“. Dementsprechend entfällt das Wort „erfolgt“ in diesem Satz.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bad Kleinen, den 28.03.2023
Wölm
Bürgermeister
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.