Bekanntmachung des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen – Lärmaktionsplan
LÄRMAKTIONSPLAN AMT DORF MECKLENBURG – BAD KLEINEN vom 06.01.2014
gemäß § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG)
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung an der Fortschreibung/ Ergänzung die 4. Runde
gem. Art.9 der RL 2002/49/EG
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Im Juli 2002 ist die Europäische Richtlinie 2002/49/EG über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft getreten und im Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie muss auch in Mecklenburg-Vorpommern die Lärmsituation in Form von Lärmkarten veranschaulicht und die Öffentlichkeit über den Inhalt der Lärmkarten informiert werden. Ausgewählte Daten zur Lärmbelastung müssen an die EU über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gemeldet werden.
Entsprechend der Verordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden (lmmissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – lmSchZustVO) sind durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) Lärmkarten zu erstellen. Die kartierten Lärmquellen ergeben sich aus dem jährlichen Verkehrsaufkommen.
Für diese Bereiche ist ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Um eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden, wird die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes bei Betroffenheiten ab den Auslösewerten LDEN ~ 65 dB(A) und LNight ~55 dB(A) empfohlen.
Mit Datum vom 06.01.2014 wurde bereits ein Lärmaktionsplan für das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen erstellt und 2018 überarbeitet.
Dieser ist alle 5 Jahre und bei Bedarf häufiger zu überarbeiten bzw. auf Ergänzung zu prüfen.
Dem Amt wurden durch das LUNG M-V Lärmkarten mit Stand vom Februar 2024 in der überarbeiteten Form übergeben und sind auch im Internet für jedermann einsehbar. (Siehe
Internetseite des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen: hhtp://www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de/ unter Aktuelle Beiträge – Weitere Beiträge – Lärmaktionsplan )
Die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Lärmaktionsplanes erfolgt in der Zeit vom 06.12.2024 bis 07.01.2024 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes, in 23972 Dorf Mecklenburg, Am Wehberg 17, Zimmer 312 .
Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, 23972 Dorf Mecklenburg, Am Wehberg 17 bis zum 08.01.2025 abgegeben werden (Ansprechpartnerin: Kristina Schwarck, Telefon 03841 798210). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Dorf Mecklenburg, 30.11.2024
Wölm
Amtsvorsteher