Eine Auszubildende oder einen Auszubildenden zum Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung
Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen stellt zum 1. September 2024
eine Auszubildende oder einen Auszubildenden zum Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung
ein.
Wir wünschen uns Bewerberinnen und Bewerber mit Motivation, Leistungsbereitschaft und Teamfähigkeit, die engagiert und zuverlässig in einer bürgerorientierten Dienstleistungsverwaltung mitarbeiten möchten. Gute Deutschkenntnisse, Kenntnisse in gängigen Office-Anwendungen, eine fundierte Allgemeinbildung und Interesse am kommunalpolitischen Geschehen setzen wir voraus.
Während der dreijährigen Ausbildungszeit lernen Sie den praxisnahen Ablauf des Büroalltages kennen, werden dabei in verschiedenen Fachämtern des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wie z. B. im Amt für Zentrale Dienste, in der Abteilung Finanzen, im Bauamt und im Amt für Ordnung und Soziales eingesetzt. Sie werden die Berufliche Schule Wirtschaft und Verwaltung in Schwerin besuchen und erhalten dienstbegleitende Unterweisungen durch das Kommunale Studieninstitut M-V.
Wir bieten Ihnen ein Ausbildungsentgelt nach Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes und sonstige tarifliche Leistungen wie z. B. eine betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen und 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr.
Bewerbungen behinderter Menschen werden im Rahmen der Regelungen des SGB IX bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Frau J. Neumann unter Telefon 03841 798219 oder E-Mail: j.neumann@amt-dm-bk.de zur Verfügung.
Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte
bis zum 13.11.2023
per E-Mail an bewerbung@amt-dm-bk.de (Unterlagen zusammengefügt als eine PDF-Datei) oder an:
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Bereich Personal
Am Wehberg 17
23972 Dorf Mecklenburg
Geeignete Bewerber/-innen werden zu einem Eignungstest geladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass anfallende Bewerbungskosten nicht erstattet werden können.
Wölm, Amtsvorsteher