Informationen zur Ausstellung und Gültigkeit von Kinderreisepässen
Ab dem 01.01.2024 dürfen für Kinder keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Ab dahin wird für Kinder je nach Reiseland ein Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Bis zum 31.12.2023 ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie für Ihre Kinder diese Dokumente rechtzeitig beantragen. Die Beantragung erfolgt zwar in der Meldestelle, die Fertigung aber wie alle Pässe und Ausweise in der Bundesdruckerei. Auskünfte dazu erteilen Ihnen gern die Meldestelle in Dorf Mecklenburg und das Bürgerbüro in Bad Kleinen.
Roswitha Hoppe
Leitende Verwaltungsbeamtin
Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
Erfahren Sie HIER