Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
I. a) Anordnungsbeschluss
Mit diesem Beschluss wird der Freiwillige Landtausch „Bobitz III“, Gemeinden Bobitz und Bad Kleinen, Landkreis Nordwestmecklenburg nach § 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet.