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Wasser- und Bodenverbände

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“
KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Auf der Grundlage seiner Satzung § 25 gibt der WBV „Wallensteingraben-Küste“ mit Sitz in Dorf Mecklenburg, Am Wehberg 17 bekannt,
dass Maßnahmen der Gewässerunterhaltung in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis 31. März 2025 zur Ausführung kommen.
Unterhaltungsmaßnahmen sind im Wesentlichen die einmalige Sohlkrautung und Böschungsmahd, die Beseitigung von wasserabflusshindernden Anlandungen und Hemmnissen, sowie die erforderlichen Nebenarbeiten. Grundräumungen und Gehölzpflegemaßnahmen können in der Zeit vom 1. Oktober des laufenden Jahres bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres anfallen.
Die terminliche Konkretisierung der Gewässerunterhaltung in den Baulosen bzw. Gewässerabschnitten erfolgt über die ausführenden Unternehmen mit den Mitgliedern bzw. Anliegern und Nutzern von Grundstücken in Abhängigkeit von der Wasserführung und der Nutzung der Anliegergrundstücke.
Die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger, Hinterlieger und Nutzer werden darauf hingewiesen, dass sie gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) und dem § 66 des Wassergesetzes des Landes M-V (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228) die zur Unterhaltung des Gewässers erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen an den Verbandsgewässern und Ufergrundstücken zu dulden und den anfallenden Aushub, sowie das Mähgut auf den Ufergrundstücken aufzunehmen haben.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurück zu setzen.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (An- und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung in unseren Diensträumen in 23972 Dorf Mecklenburg, Am Wehberg 17 gewährt. • Tel. 03841/ 32 75 80 •
Die Anhörung kann telefonisch oder nach terminlicher Absprache bis zum 30.08.2024 montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr erfolgen. In gesetzliche Grundlagen kann Einsicht genommen werden.

gez. G. Jung -Verbandsvorsteher-

16. Juli 2024
https://www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de/wp-content/uploads/amd-logo-1.jpg 0 0 admin https://www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de/wp-content/uploads/amd-logo-1.jpg admin2024-07-16 08:02:542024-07-16 08:13:00Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“

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Archiv 2014-2020


Hier finden Sie die Ausgaben des Mäckelbörger Wegweisers ab 2014 im PDF Format.

Anschrift

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Am Wehberg 17
in 23972 Dorf Mecklenburg

Telefon: 03841 – 798 – 0
Telefax: 03841 – 798 – 226

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Öffnungszeiten

 

Hinweis zu Öffnungszeiten des Amtes

Montag         08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch      geschlossen
Donnerstag   08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag          08.30 – 12.00 Uhr

Am Freitag, dem 30. Mai 2025 (Tag nach Himmelfahrt), bleibt das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen geschlossen.

Die Meldestelle in Dorf Mecklenburg bleibt am 20.06.2025 geschlossen.

 

Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Bad Kleinen

Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag  08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Die Meldestelle in Bad Kleinen arbeitet nur mit Terminvergabe.

Sie können unter dem Link:
https://www.etermin.net/terminbbbk

Ihren persönlichen Termin mit der Meldestelle vereinbaren.

Die Meldestelle in Bad Kleinen bleibt
am 13.05. und am 15.05.2025,
am 20.05. und am 22.05.2025,
am 05.06. und am 19.06.2025 geschlossen.

 

 

 

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