Satzungen der Gemeinde Metelsdorf
Satzung Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen
Gebührensatzung Straßenreinigung
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung Straßenreinigung
1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
1. Neufassung der Nutzungs- und Gebührenordnung vom 11.11.2014 für das Gemeindehaus Metelsdorf
Nutzungs-und Gebührenordnung für das/den Sportlerheim/Sportplatz Metelsdorf
Erscheinungstermine des „Mäckelbörger Wegweisers“ 2023
Mäckelbörger Wegweiser Ausgabe Februar/2023
In dieser Ausgabe finden Sie:
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
– Osterfeuer muss beantragt werden
– Meldung defekter Straßenbeleuchtung
– Verbrennung und Verwertung pflanzlicher Abfälle
– Schließzeiten der Kindertagesstätten
Erreichbarkeit des Amtes
Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
– Bauvorhaben Ausbaustrecke Lübeck – Bad Kleinen – Schwerin, Neubau Verbindungskurve bei Bad Kleinen
– Kostenpflichtige Grünabfallannahmestellen
Gemeinde Bad Kleinen
– Der Bürgermeister informiert
– Pächter für Kiosk am Bahnhofsvorplatz in Bad Kleinen gesucht
Gemeinde Barnekow
– Gemeindevertretungssitzung
Gemeinde Bobitz
– Gemeindevertretungssitzung
– Die Bürgermeisterin informiert
– Änderung Flächennutzungsplan
– Änderung B-Planes Nr. 4
„Gut Saunstorf – ein Ort der Stille“
Gemeinde Dorf Mecklenburg
– Der Bürgermeister informiert
Gemeinde Groß Stieten
– Gemeindevertretungssitzung
– Der Bürgermeister informiert
– Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 6 „Parkplatz“
Gemeinde Hohen Viecheln
– Hohen Viechelner „Schwarzes Brett“
Gemeinde Lübow
– Gemeindevertretungssitzung
Die gesamte Ausgabe als PDF
Lauernde Gefahr auf unseren Landstraßen
Lauernde Gefahr auf unseren Landstraßen
Um saisonal die Felder zu bewirtschaften sind Landwirte und Lohnunternehmer wieder vermehrt mit großen Fahrzeugen auf den Feldern unterwegs, deren Zuwegungen oftmals unumgänglich über Landstraßen führen.
Je nach Witterungslage kommt es unwillkürlich zu Verschmutzungen auf der Fahrbahn.
Die Gefahr für Verkehrsteilnehmer ist hoch! Fahrzeuge geraten schnell ins Schleudern.
Laut § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Verschmutzung der Straßen verboten.
Wer für diesen Zustand verantwortlich ist, hat die Pflicht, auf die Gefahrenstelle hinzuweisen und den Schmutz unverzüglich zu beseitigen!
Silke Kleine
Ordnungsamt