Satzungen der Gemeinde Metelsdorf
Satzung Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen
Gebührensatzung Straßenreinigung
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung Straßenreinigung
1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
1. Neufassung der Nutzungs- und Gebührenordnung vom 11.11.2014 für das Gemeindehaus Metelsdorf
Nutzungs-und Gebührenordnung für das/den Sportlerheim/Sportplatz Metelsdorf
Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung – Sitzung des Wahlausschusses
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Die Gemeindewahlleiterin
Am Wehberg 17
23972 Dorf Mecklenburg
Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Dorf Mecklenburg am 9. Juli 2023
Bekanntmachung
Die 1. Sitzung des Wahlausschusses findet
am: 4. Mai 2023
um: 15.00 Uhr
im: Sitzungssaal des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Am Wehberg 17 in 23972 Dorf Mecklenburg
statt.
Tagesordnung:
Hoppe
Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung – Wahl der/des Gemeindewahlleiterin/Gemeindewahlleiters
Gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern gebe ich Folgendes bekannt:
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Zuständigkeitsbereich des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wurden
Frau Roswitha Hoppe zur Gemeindewahlleiterin
und
Herr Hanno Kremer zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter
durch den Amtsausschuss gewählt.
Wölm
Amtsvorsteher
Neubau einer Brücke über den Wallensteingraben an der Brusenbecker Mühle
Neubau einer Brücke über den Wallensteingraben an der Brusenbecker Mühle
Zwischen Fichtenhusen und Petersdorf liegt am Wanderweg die „Brusenbecker Mühle“. Die Querung über den Wallensteingraben an dieser Stelle erfolgte über eine Stahlbrücke. Aufgrund des sehr schlechten Zustandes der Brücke war diese nur noch eingeschränkt für den Wanderverkehr nutzbar. Daraufhin beschlossen die Gemeinden Dorf Mecklenburg und Bad Kleinen den Brückenkörper und die Widerlager neu herstellen zulassen.
Erster Anlauf für den Neubau der Brücke war im Jahr 2013. Hierfür wurde im Mai 2013 die TÖB -Beteiligung durchgeführt. Der geplante Baubeginn sollte zunächst März 2017 sein. Nach der Ablehnung des Förderantrages durch LEADER wurde das Bauvorhaben aufgrund fehlender finanziellen Mittel gestoppt.
Den zweiten Anlauf unternahmen die Gemeinden im März 2021. Sie beantragten für den Neubau der Brücke Fördermittel nach der Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaf in Mecklenburg-Vorpommern (FischFöRL M-V) beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
Im Mai 2022 erhielten die Gemeinden die Zuwendung für ihr Vorhaben.
Die Baumaßnahme wurde in zwei Losen aufgeteilt. Los 1 war „Baustelleneinrichtung, Freimachen, Betonbau, Rückbau“ und Los 2 war „Brückenkörper“.
Die Herstellung der Brücke einschließlich der Abbrucharbeiten wurden im Herbst-/ Winterhalbjahr 2022/2023 unter ökologischer Baubegleitung durchgeführt.
Die fast elf Meter lange und 1,50 Meter breite Brücke hat rund 190.000,00 EUR gekostet. Hiervon rund 146.500,00 EUR aus Mittel des Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) gefördert.
Mit dem Neubau der Brücke an der „Brusenbecker Mühle“ erfolgte eine Aufwertung des Rad- und Wanderweges zwischen dem Schweriner See und Wismar. Die Überquerung des Wallensteingrabens wird an diesem Ort für die Zukunft sichergestellt.
Bauamt