Satzungen der Gemeinde Metelsdorf
Satzung Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen
Gebührensatzung Straßenreinigung
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung Straßenreinigung
1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
1. Neufassung der Nutzungs- und Gebührenordnung vom 11.11.2014 für das Gemeindehaus Metelsdorf
Nutzungs-und Gebührenordnung für das/den Sportlerheim/Sportplatz Metelsdorf
Teilweiser Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Ortslage Lutterstorf
Das Bauamt informiert darüber, dass die ausgefallenen Leuchten nicht mehr repariert werden können. Die weitere Beleuchtung ist bei einem Ausfall ebenfalls nur noch bedingt reparabel und muss erneuert werden.
Da diese Maßnahme mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden ist, kann dieses nur mit Fördermitteln realisiert werden. Eine Beantragung der Fördermittel ist vorgesehen.
Diese Situation ist nicht zufriedenstellend, wir hoffen trotzdem auf Ihr Verständnis.
Bauamt
Mäckelbörger Wegweiser Ausgabe November/2022
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
– Hinweis zu Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Bad Kleinen
– Schüsse auf einen Kater
– Bewerbungen für Schöffenwahl 2023
Gemeinde Bad Kleinen
– Gemeindevertretungssitzung
– Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan Nr. 28 „Nördliches Mühlengelände“
Gemeinde Barnekow
– Gemeindevertretungssitzung
Gemeinde Bobitz
– Die Bürgermeisterin informiert
– Gemeindevertretungssitzung
Gemeinde Dorf Mecklenburg
– Der Bürgermeister informiert
– Gemeindevertretungssitzung
Gemeinde Groß Stieten
– Gemeindevertretungssitzung
Gemeinde Hohen Viecheln
– Gemeindevertretungssitzung
– Hohen Viechelner „Schwarzes Brett“
Gemeinde Lübow
– Gemeindevertretungssitzung
Gemeinde Metelsdorf
– Gemeindevertretungssitzung
– Teileinziehungsabsicht der Gemeindestraße von Metelsdorf nach Schulenbrook
Lesen Sie hier die gesamte Ausgabe
Bundestag beschließt das Wohngeld-Plus-Gesetz
Der Deutsche Bundestag hat heute das Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen. Die im Gesetz enthaltenen Leistungsverbesserungen (Heizkostenkomponente, Klimakomponente, Wohngeldformel) führen ab 01.01.2023 zu einer Verdreifachung der Zahl der Anspruchsberechtigten und einer Verdoppelung des durchschnittlichen Wohngeldes für bisherige Wohngeldbeziehende. Ich verweise hierzu auf meine E-Mail vom 29.09.2022.
Der Bundestag hat zudem noch folgende, wichtige Änderungen vorgenommen (Bundestags-Drucksache 20/4356):
Die o. g. Punkte gelten ab Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2023. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Dies ist für den 25.11.2022 avisiert.
Die Fachverfahrensbetreiber arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Änderungen. Eine Bereitstellung der Updates wird aber in jedem Fall erst nach Zustimmung des Bundesrates erfolgen. Über den genauen Zeitpunkt werden Sie von Ihrem Fachverfahrensbetreiber informiert.
Eingehende Anträge, die ab Januar 2023 gestellt werden, können Sie bereits annehmen und soweit wie möglich bearbeiten (insb. Abforderung fehlender Unterlagen).
Für Bürgeranfragen zur Wohngeldreform 2023 empfehle ich weiterhin die Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (www.bmwsb.bund.de). Außerdem ist der Wohngeldrechner unter https://wohngeld-mv.de/rechner seit heute auf die Rechtslage 2023 umgestellt, so dass anfragende Bürger*innen unverbindliche Berechnungen des künftigen Wohngeldanspruchs vornehmen können.