Zugewachsene Geh- und Radwege beeinträchtigen die Verkehrssicherheit
Es kommt immer wieder vor, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit gewachsene Hecken bestehen.
Wenn jegliche Anpflanzungen in den Bereich von öffentlichen Straßen und Wegen hineinragen, müssen diese vom Grundstückseigentümer so zurückgeschnitten werden, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Bedenken Sie: Durch derartiges Zuwachsen wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und birgt Unfallgefahren!
Bei Unfällen, die auf derartige Sichtbehinderungen zurückzuführen sind, liegt die Verantwortung beim Grundstückseigentümer.
S. Kleine
Amt für Ordnung und Soziales