Veröffentlicht am: 29. August 2025 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.07.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde (nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen) folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: