Veröffentlicht am: 6. Oktober 2025 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.07.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde (nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen)
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hohen Viecheln für das Haushaltsjahr 2025