Veröffentlicht am: 11. September 2026 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.08.2026 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde (nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festset-zungen) folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ventschow für das Haushaltsjahr 2026