Veröffentlicht am: 5. Mai 2025 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Information der Friedhofsverwaltung
Die Träger der Friedhöfe sind nach der Unfallverhütungsvorschrift „Friedhöfe und Krematorien“ verpflichtet, die auf den Friedhöfen vorhandenen Grabmale einmal jährlich auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Die Prüfung der Standsicherheit erfolgt gemäß der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen – TA Grabmal“.
Die diesjährige Überprüfung auf den kommunalen Friedhöfen in Bad Kleinen, Beidendorf, Dorf Mecklenburg und Ventschow findet ab der 25. Kalenderwoche 2025 statt.
Die Prüfung wird durch fachkundiges Personal der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Die Grabnutzungsberechtigten werden gebeten, ihre Grabmale auf die Standsicherheit hin zu überprüfen, um eventuelle Beanstandungen zu vermeiden. Grabmale, von denen unmittelbar Gefahr ausgeht, werden sofort auf die Grabstätte gelegt.
Töpfer
Friedhofsverwaltung