Veröffentlicht am: 16. Januar 2026 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Bekanntmachung der Gemeinde Hohen Viecheln
Satzung der Gemeinde Hohen Viecheln über den Bebauungsplan Nr. 14 „Wohnen am Seeblick“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln hat in ihrer Sitzung am 02.01.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 mit der Gebietsbezeichnung „Wohnen am Seeblick“ beschlossen.
Das Planungsziel des Bebauungsplanes besteht darin, neuen Wohnraum zu erschließen und die festgelegten Baugebiete zum Dauerwohnen auszuweisen.
Die Gemeinde beabsichtigt, für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auszuweisen. Zum Zwecke des Dauerwohnens werden die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO für unzulässig erklärt. Damit ist auch die Errichtung von Ferienwohnungen nach § 13a BauNVO nicht zulässig. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt zentral im Gemeindegebiet und ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen (Anlage).
Hohen Viecheln, den 06.01.2026 Der Bürgermeister
Übersichtsplan