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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtshaft und Umwelt Westmecklenburg: Geländebegehungen zur Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope und der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie in den Gemeinden Barnekow, Bobitz und Metelsdorf

Veröffentlicht am: 21. April 2026 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen

Im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erfolgt in diesem Jahr eine Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützter Biotope und von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie in Teilen der Gemeinden Barnekow, Bobitz und Metelsdorf. Das Untersuchungsgebiet ist der Karte zu entnehmen.

Lesen Sie HIER das gesamte Dokument

Öffnungszeiten des Amtes

Montag         08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch      geschlossen
Donnerstag   08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag          08.30 – 12.00 Uhr

Bürgerbüro Bad Kleinen

Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag  08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr


Anschrift

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Am Wehberg 17
in 23972 Dorf Mecklenburg

Telefon: 03841 – 798 – 0
Telefax: 03841 – 798 – 226

Bürgerbüro Bad Kleinen
Steinstraße 29, 23996 Bad Kleinen

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