Veröffentlicht am: 11. Mai 2026 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Appell zum verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk
In den vergangenen Wochen wurde in unseren Gemeinden vermehrt das Zünden von Feuerwerk wahrgenommen.
Feuerwerk stellt eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt dar. Es kommt zu Lärm, Feinstaubbelastung und Verletzungen. Außerdem besteht durch Feuerwerk eine erhöhte Brandgefahr.
Der Lärm ist besonders für Hunde und andere Haustiere ein großer Stressfaktor, sie reagieren mit Angst, was sowohl für die Tiere als auch ihre Halter eine erhebliche Belastung darstellt.
Daher bitten wir Sie, Feuerwerk nur an den dafür, nach § 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz, vorgesehenen Tagen, also dem 31. Dezember und 1. Januar, durchzuführen.
Sollten Sie an anderen Tagen Feuerwerk zünden wollen, ist hierfür eine Ausnahmegenehmigung beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen.
Damit wird sichergestellt, dass Einsatzkräfte, wie Polizei und Feuerwehr, besser auf die erhöhte Belastung vorbereitet sind.
Wir appellieren daher an alle Bürger*innen, auf das Zünden von Feuerwerk außerhalb des 31.12. und 01.01. zu verzichten, sofern keine Ausnahmegenehmigung vom Landkreis vorliegt.
Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden
Besondere Vorsicht ist zudem in der Nähe von Reetdächern geboten, da diese Gebäude aufgrund ihres Materials eine sehr hohe Brandgefahr aufweisen. Feuerwerk darf dort nicht gezündet werden.
Amt für Ordnung und Soziales