Veröffentlicht am: 13. Juli 2026 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
2026 / 2027
Haushaltssatzung der Gemeinde Hohen Viecheln
für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss
der Gemeindevertretung vom 06.07.2026 und nach Vorlage bei der
Rechtsaufsichtsbehörde (nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen
zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen) folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird
| Festsetzung | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| 1. im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.104.200 EUR | 1.100.500 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.606.100 EUR | 1.526.800 EUR |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -460.700 EUR | -385.100 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | ||
| einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.044.100 EUR | 1.044.100 EUR |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 1.515.400 EUR | 1.452.100 EUR |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -471.300 EUR | -408.000 EUR |
| b) | ||
| einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 386.500 EUR | 241.200 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 483.500 EUR | 501.000 EUR |
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -97.000 EUR | -259.800 EUR |
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Festsetzung | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
|
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf |
97.000 EUR | 259.800 EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
| Festsetzung | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 200.000 EUR | 0 EUR |
§ 4 Kassenkredite
| Festsetzung | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.000.000 EUR | 2.000.000 EUR |
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden in einer gesonderten Hebesatzsatzung
festgesetzt.
§ 6 Amtsumlage -entfällt-
§ 7 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,0823
(2026) und 0,0823 (2027) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8 Weitere Vorschriften
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
Nachrichtliche Angaben:
| Angabe | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
|
1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
-1.214.694 EUR | -1.599.794 EUR |
|
2. Zum Finanzhaushalt Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
-1.208.057 EUR | -1.616.057 EUR |
|
3. Zum Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
2.684.893 EUR | 2.299.793 EUR |

Hinweis:
Die nach § 47 Abs. 2 KV-MV erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen
des Landrates des Landkreises Nordwestmecklenburg, als untere
Rechtsaufsichtsbehörde, zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am
09.07.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:
A. Rechtsaufsichtliche Anordnungen
-
Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Gemeinde Hohen Viecheln
haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Ergebnishaushalt des
Haushaltsjahres 2026 zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses vor
Rücklagenentnahme und im Finanzhaushalt zu einer Verbesserung des Saldos der
ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens
81.500 EUR führen. Das geeignete Mittel ist der Beschluss einer
Nachtragshaushaltssatzung. Es kommt ebenfalls die Verfügung einer
haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 51 KV M-V oder ein mit der
Gemeindevertretung abgestimmter Plan zur Erreichung der Anordnung in Betracht. -
Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Gemeinde Hohen Viecheln
haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Ergebnishaushalt des
Haushaltsjahres 2027 zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses vor
Rücklagenentnahme und im Finanzhaushalt zu einer Verbesserung des Saldos der
ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens
68.000 EUR führen. Das geeignete Mittel ist der Beschluss einer
Nachtragshaushaltssatzung. Es kommt ebenfalls die Verfügung einer
haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 51 KV M-V oder ein mit der
Gemeindevertretung abgestimmter Plan zur Erreichung der Anordnung in Betracht. -
Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass der Bürgermeister unmittelbar
nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2026/2027 eine
haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 51 KV M-V in dem Umfang verfügt, der
erforderlich ist, um die Erfüllung der Anordnung zu 1. zu sichern. Die
Verfügung der haushaltswirtschaftlichen Sperre hat sich an den Regelungen zur
vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 49 KV M-V zu orientieren. Die
Sperrverfügung ist innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der
Haushaltssatzung hier vorzulegen. -
Für die Entscheidungen zu A.1., A.2. und A.3. wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4
VwGO2 die sofortige Vollziehung angeordnet.
B. Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Bestandteilen der Haushaltssatzung 2026/2027
-
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2026
Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 97.000 EUR vollständig in Höhe
von 97.000 EUR unter folgender Bedingung genehmigt: Der genehmigte
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
reduziert sich um den Betrag der Zuwendungen Dritter für Investitionen, die
bisher nicht für die Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2026 veranschlagt sind.Zusätzlich eingehende investive Einzahlungen mit Ausnahme von
zweckgebundenen Zuweisungen sind zur Verringerung des Kreditbedarfes
einzusetzen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist bei den
Investitionsvorhaben zwingend zu berücksichtigen, Einsparungsmöglichkeiten
und Angebote sind dementsprechend zu nutzen.Des Weiteren weise ich darauf hin, dass bei der Vergabe von Aufträgen die
maßgeblichen nationalen und EU-Rechtsvorschriften über die Ausschreibung und
Vergabe von Leistungen zu beachten sind. Der endgültige Rechnungsbetrag ist
vorzulegen. -
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2027
Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 259.800 EUR vollständig in Höhe
von 259.800 EUR unter folgender Bedingung genehmigt: Der genehmigte
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
reduziert sich um den Betrag der Zuwendungen Dritter für Investitionen, die
bisher nicht für die Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2027 veranschlagt sind.Zusätzlich eingehende investive Einzahlungen mit Ausnahme von
zweckgebundenen Zuweisungen sind zur Verringerung des Kreditbedarfes
einzusetzen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist bei den
Investitionsvorhaben zwingend zu berücksichtigen, Einsparungsmöglichkeiten
und Angebote sind dementsprechend zu nutzen.Des Weiteren weise ich darauf hin, dass bei der Vergabe von Aufträgen die
maßgeblichen nationalen und EU-Rechtsvorschriften über die Ausschreibung und
Vergabe von Leistungen zu beachten sind. Der endgültige Rechnungsbetrag ist
vorzulegen. -
Verpflichtungsermächtigungen 2026
Gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 200.000 EUR
vollständig versagt. -
Kassenkredite 2026
Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte
Höchstbetrag der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von
2.000.000 EUR vollständig genehmigt.Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Gemeinde Hohen Viecheln
bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2027 quartalsweise über den Stand
der täglichen Inanspruchnahme der Kassenkredite zu berichten hat. Der
Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten drei Monate
beizufügen. -
Kassenkredite 2027
Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte
Höchstbetrag der Kassenkredite für die Haushaltsjahre in Höhe von
2.000.000 EUR vollständig genehmigt.Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Gemeinde Hohen Viecheln
bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2028 quartalsweise über den Stand
der täglichen Inanspruchnahme der Kassenkredite zu berichten hat. Der
Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten drei Monate
beizufügen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026/2027 und die hierzu
ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme, in der Zeit vom
15.07.2026 bis zum 29.07.2026 im Amtsgebäude Dorf Mecklenburg,
Am Wehberg 17, Zimmer 110 öffentlich aus. Eine terminliche Absprache unter der
Telefonnummer 03841 / 798215 ist erforderlich.