Veröffentlicht am: 7. August 2026 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Landtagswahl am 20.09.2026
Am 20. September 2026 findet in Mecklenburg-Vorpommern die Wahl zum 9. Landtag statt.
Wählen dürfen alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bei der Landtagswahl haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen:
- Erststimme für die Wahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten aus dem Wahlkreis,
- Zweitstimme für die Wahl einer Partei über die Landesliste.
Die Zweitstimme ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.
https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Landtagswahlen/2026/
Briefwahl
Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen kann oder die Stimme lieber per Post abgeben möchte, kann Briefwahlunterlagen beantragen.
- Antrag mit der Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung wird voraussichtlich bis zum 29.08.2026 zugestellt.
Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Dieser kann persönlich beim Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen abgegeben, per Post übersandt oder online über den mitgesandten QR-Code gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag bei einer postalischen Übersendung in einem ausreichend frankierten und adressierten Umschlag versendet werden muss. Andernfalls kann eine Beförderung durch die Post nicht erfolgen.
Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben.
- Formloser schriftlicher Antrag
Die Briefwahlunterlagen können auch formlos schriftlich beantragt werden, beispielsweise per Brief oder E-Mail.
E-Mail: emadm@amt-dm-bk.de
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
Eine Beantragung per Telefon ist nicht zulässig.
ONLINE-Antrag
Mit dem Online-Wahlscheinantrag können die Briefwahlunterlagen vom 14.08.2026 (Freitag), 00:00 Uhr bis zum 15.09.2026 (Dienstag), 09:00 Uhr, beantragt werden. Der QR-Code befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Briefwahlunterlagen dürfen an eine andere Person nur ausgehändigt werden, wenn diese einen vom Wahlberechtigten unterschriebenen Wahlscheinantrag oder eine schriftliche Vollmacht vorlegt.
- Die reguläre Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt bis zum 18.09.2026 (Freitag), 12:00 Uhr.
- Bitte senden Sie Ihren Wahlbrief rechtzeitig zurück. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr beim Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt werden.