Veröffentlicht am: 11. Mai 2026 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Obwohl die in einigen Gemeinden eingerichteten, kostenpflichtigen Grünabfallannahmestellen zwischenzeitlich richtig gut angenommen werden, glauben doch immer noch einige Personen, es einfach besser wissen zu wollen.
Wiederholt ist die Rede von Strauch-, Hecken- und Grünschnittablagerungen, von vollgestopften Säcken mit allem denkbaren Unrat, Kartonagen und Zeitschriften, Bauschutt, Möbel etc.
Unseren Fantasien sind hier wirklich keine Grenzen auferlegt.
Immer wieder landet Unrat am Feldrand, im Straßengraben, auf Containerstellplätzen oder noch `viel geheimer` im Wald.
Das illegale Entsorgen von Müll stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
Außerdem sind der hierfür betriebene Aufwand und so manche Anfahrtswege, um den Müll loszuwerden, enorm.
Die mit der Beräumung einhergehenden Kosten übersteigen ein Vielfaches von dem im Gemeindehaushalt geplanten Budget.
Hier werden öffentliche Gelder benötigt, die an anderer Stelle dingend fehlen!
Damit die Gemeinden nicht auf den Kosten sitzen bleiben, ist es wichtig, Beweise zu sichern und an die entsprechende Stelle weiterzuleiten.
Deshalb noch einmal ein Appell an den Leser:
Sofern Name oder ein amtliches Kennzeichen derartiger „Müllentsorger“ bekannt werden, wird darum gebeten, dieses dem Amt für Ordnung und Soziales unter Telefon 03841 798 220 kund zu geben, um derartige Verstöße ahnden zu können und nicht die Allgemeinheit mit den durch Einzelpersonen verursachten Entsorgungskosten zu belasten.
Amt für Ordnung und Soziales