An alle Hundehalter im gesamten Amtsbereich!!!!
An die Hundehalter im gesamten Amtsbereich !!!
Wir wollen wiederholt auf die wichtigsten Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden hinweisen. Vielen Hundebesitzern ist leider immer noch nicht bewusst, in welcher Form Hundekot
u. a. auf Gehwegen, Grünflächen und sogar auf Spielplätzen eine Gefahr für unsere Gesundheit darstellt. Jeder, der einen Hund ausführt, hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Flächen oder in fremden Vorgärten verrichtet.
„Jedes Geschäft ist unverzüglich zu beseitigen!“
Wer Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums führt, muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen zu lassen ist verboten!!!
Hunde sind so zu halten, dass sie das befriedete Besitztum nicht gegen den Willen des Hundehalters verlassen können und der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
• Immer wieder erreichen uns Klagen und Beschwerden, dass Straßen, Rad- und Gehwege, Grünflächen und leider auch Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt sind.
• Immer wieder liegen uns Anzeigen vor, dass freilaufende Hunde Personen oder andere Hunde angefallen und gefährlich verletzt haben.
Derartige Vorkommnisse sind zu unterbinden!
Deshalb unsere Bitte an alle Hundehalter: Halten Sie sich an die o. g. Regelungen!
Benannte Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften gegen das freie Laufenlassen von Hunden durch Sie beachtet werden!
Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen hinsichtlich der Gefahrenabwehr und die Sicherheit und Ordnung in den Gemeinden und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben!
K. Schwarck
Amt für Ordnung und Soziales