Veröffentlicht am: 23. September 2025 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Sehr geehrte Eltern,
laut Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 gilt Folgendes:
Beginn der Schulpflicht
(1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres. In diesem Jahr können auch Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht.
Die Anmeldung der Kinder erfolgt in folgenden Grundschulen, wenn nicht bereits geschehen:
Bad Kleinen
01.10. bis 30.10.2025 von 08.00 bis 12.00 Uhr (außer 20.10. bis 25.10.2025 – Ferien) im Sekretariat der Schule
Frau Vandreier, Schulleiterin
Bobitz01.10. bis 30.10.2025 von 09.00 bis 12.00 Uhr (außer 20.10. bis 25.10.2025 – Ferien) im Sekretariat der Schule
Frau Zielinski, Schulleiterin
Dorf Mecklenburg
29.09. bis 30.10.2025 – Mo. bis Do. von 07.30 bis 13.30 Uhr, Fr. bis 12.30 Uhr, (außer 20.10. bis 25.10.2025 – Ferien)
Frau Schuster, Schulleiterin
Lübow
01.10. bis 30.10.2025 von 07.00 bis 11.30 Uhr (außer 20.10. bis 25.10.2025 – Ferien) im Sekretariat der Schule
Frau Schünemann, Schulleiterin