Veröffentlicht am: 23. September 2025 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Aufgrund des § 45 i. V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung) vom 24.06.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde (nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen)
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: