Auf der Grundlage des § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14.05.2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184) in Verbindung mit § 13 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V (SOG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.09.2020 (GVOBI. M-V 2020, S. 334), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2023 (GVOBI. M-V S. 891), wird mit Beschluss der Gemeindevertretung Hohen Viecheln vom 25.05.2020 und vom 20.07.2020 folgende Straße umbenannt:
Alter Straßenname Neuer Straßenname
„Dorfstraße“ „Moltower Straße“
„Dorfstraße 11“ „Zur Fuchskuhle“
Der Geltungsbereich der Umbenennung des Weges „Dorfstraße“ umfasst gemäß Anlage 1 die westlich von der Ortsdurchfahrt in Moltow abgehenden Wege.
Davon ausgenommen ist die Umbenennung der „Dorfstraße 11“. Der Geltungsbereich der Umbenennung des Weges „Dorfstraße 11“ umfasst gemäß Anlage den südlich der Ortslage Moltow in Richtung Westen abgehenden Weg bis zur derzeit bezeichneten „Dorfstraße 11“ (Anlage 2).
Die Umbenennung tritt am 26.10.2025 in Kraft.
Hinsichtlich der Zuteilung neuer Hausnummern ergeht ein gesonderter Bescheid an die jeweiligen Eigentümer.
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