Veröffentlicht am: 26. September 2025 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) Auftragsnummer: 7914-01-3
ÖbVI Kerstin Siwek
Vermessungsbüro Kerstin Siwek
Kanalstraße 20
23970 Wismar
Vermessungsobjekt:
Gemeinde: Bad Kleinen
Gemarkung: Bad Kleinen
Flur: 1
Flurstück: 135/1
Lagebezeichnung: Hauptstraße 4, 6, 8, 10, 12, 12a, 14, 16, 18, 20
Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Bad Kleinen, Bad Kleinen, 1, 27/3 – Hauptstraße 6
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück – Lagebezeichnung

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
ÖbVI Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar
und Anschrift der Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V
während der Geschäftszeiten: Montag – Freitag 8:00 – 17:00 (nach telefonischer Vereinbarung)
in der Zeit vom Dienstag, dem 14.10.2025 bis zum Donnerstag, dem 13.11.2025
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der ÖbVI Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.