Veröffentlicht am: 29. August 2025 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin
Vermessungsobjekt:
Gemeinde: Bad Kleinen
Gemarkung: Bad Kleinen
Flur: 1
Flurstück: 135/1
Lagebezeichnung: Hauptstraße 4, 6, 8, 10, 12, 12a, 14, 16, 18, 20
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt. Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben. Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen: Bad Kleinen, Bad Kleinen, 1, 27/3 – Hauptstraße 6