Veröffentlicht am: 21. April 2026 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erfolgt in diesem Jahr eine Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützter Biotope und von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie in Teilen der Gemeinden Barnekow, Bobitz und Metelsdorf. Das Untersuchungsgebiet ist der Karte zu entnehmen.