Veröffentlicht am: 15. Dezember 2025 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Bekanntmachung über die Anlegung von Grundbuchblättern für bislang nicht im Grundbuch eingetragene Grundstücke
Das Nachstehend näher bezeichnete Grundstück, welches kein Blatt im Grundbuch hat, soll nunmehr in das Grundbuch eingetragen werden.
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