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Haushaltssatzung der Gemeinde Hohen Viecheln für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Veröffentlicht am: 13. Juli 2026 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen

Gemeinde Hohen Viecheln
2026 / 2027

Haushaltssatzung der Gemeinde Hohen Viecheln
für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss
der Gemeindevertretung vom 06.07.2026 und nach Vorlage bei der
Rechtsaufsichtsbehörde (nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen
zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen) folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird

Festsetzung 2026 2027
1. im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.104.200 EUR 1.100.500 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.606.100 EUR 1.526.800 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -460.700 EUR -385.100 EUR
2. im Finanzhaushalt auf
a)
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.044.100 EUR 1.044.100 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von 1.515.400 EUR 1.452.100 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -471.300 EUR -408.000 EUR
b)
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 386.500 EUR 241.200 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 483.500 EUR 501.000 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -97.000 EUR -259.800 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Festsetzung 2026 2027
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
97.000 EUR 259.800 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Festsetzung 2026 2027
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 200.000 EUR 0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Festsetzung 2026 2027
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR 2.000.000 EUR

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden in einer gesonderten Hebesatzsatzung
festgesetzt.

§ 6 Amtsumlage -entfällt-

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,0823
(2026) und 0,0823 (2027) Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8 Weitere Vorschriften

Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.

Nachrichtliche Angaben:

Angabe 2026 2027
1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
-1.214.694 EUR -1.599.794 EUR
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
-1.208.057 EUR -1.616.057 EUR
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt
voraussichtlich
2.684.893 EUR 2.299.793 EUR

Hohen Viecheln, 13.07.2026. Dienstsiegel der Gemeinde Hohen Viecheln und Unterschrift von Bürgermeister Glöde.

Hinweis:

Die nach § 47 Abs. 2 KV-MV erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen
des Landrates des Landkreises Nordwestmecklenburg, als untere
Rechtsaufsichtsbehörde, zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am
09.07.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:

A. Rechtsaufsichtliche Anordnungen

  1. Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Gemeinde Hohen Viecheln
    haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Ergebnishaushalt des
    Haushaltsjahres 2026 zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses vor
    Rücklagenentnahme und im Finanzhaushalt zu einer Verbesserung des Saldos der
    ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens
    81.500 EUR führen. Das geeignete Mittel ist der Beschluss einer
    Nachtragshaushaltssatzung. Es kommt ebenfalls die Verfügung einer
    haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 51 KV M-V oder ein mit der
    Gemeindevertretung abgestimmter Plan zur Erreichung der Anordnung in Betracht.
  2. Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Gemeinde Hohen Viecheln
    haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Ergebnishaushalt des
    Haushaltsjahres 2027 zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses vor
    Rücklagenentnahme und im Finanzhaushalt zu einer Verbesserung des Saldos der
    ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens
    68.000 EUR führen. Das geeignete Mittel ist der Beschluss einer
    Nachtragshaushaltssatzung. Es kommt ebenfalls die Verfügung einer
    haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 51 KV M-V oder ein mit der
    Gemeindevertretung abgestimmter Plan zur Erreichung der Anordnung in Betracht.
  3. Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass der Bürgermeister unmittelbar
    nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2026/2027 eine
    haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 51 KV M-V in dem Umfang verfügt, der
    erforderlich ist, um die Erfüllung der Anordnung zu 1. zu sichern. Die
    Verfügung der haushaltswirtschaftlichen Sperre hat sich an den Regelungen zur
    vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 49 KV M-V zu orientieren. Die
    Sperrverfügung ist innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der
    Haushaltssatzung hier vorzulegen.
  4. Für die Entscheidungen zu A.1., A.2. und A.3. wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4
    VwGO2 die sofortige Vollziehung angeordnet.

B. Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Bestandteilen der Haushaltssatzung 2026/2027

  1. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2026

    Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte
    Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 97.000 EUR vollständig in Höhe
    von 97.000 EUR unter folgender Bedingung genehmigt: Der genehmigte
    Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
    reduziert sich um den Betrag der Zuwendungen Dritter für Investitionen, die
    bisher nicht für die Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2026 veranschlagt sind.

    Zusätzlich eingehende investive Einzahlungen mit Ausnahme von
    zweckgebundenen Zuweisungen sind zur Verringerung des Kreditbedarfes
    einzusetzen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist bei den
    Investitionsvorhaben zwingend zu berücksichtigen, Einsparungsmöglichkeiten
    und Angebote sind dementsprechend zu nutzen.

    Des Weiteren weise ich darauf hin, dass bei der Vergabe von Aufträgen die
    maßgeblichen nationalen und EU-Rechtsvorschriften über die Ausschreibung und
    Vergabe von Leistungen zu beachten sind. Der endgültige Rechnungsbetrag ist
    vorzulegen.

  2. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2027

    Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte
    Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 259.800 EUR vollständig in Höhe
    von 259.800 EUR unter folgender Bedingung genehmigt: Der genehmigte
    Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
    reduziert sich um den Betrag der Zuwendungen Dritter für Investitionen, die
    bisher nicht für die Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2027 veranschlagt sind.

    Zusätzlich eingehende investive Einzahlungen mit Ausnahme von
    zweckgebundenen Zuweisungen sind zur Verringerung des Kreditbedarfes
    einzusetzen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist bei den
    Investitionsvorhaben zwingend zu berücksichtigen, Einsparungsmöglichkeiten
    und Angebote sind dementsprechend zu nutzen.

    Des Weiteren weise ich darauf hin, dass bei der Vergabe von Aufträgen die
    maßgeblichen nationalen und EU-Rechtsvorschriften über die Ausschreibung und
    Vergabe von Leistungen zu beachten sind. Der endgültige Rechnungsbetrag ist
    vorzulegen.

  3. Verpflichtungsermächtigungen 2026

    Gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte
    Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 200.000 EUR
    vollständig versagt.

  4. Kassenkredite 2026

    Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte
    Höchstbetrag der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von
    2.000.000 EUR vollständig genehmigt.

    Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Gemeinde Hohen Viecheln
    bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2027 quartalsweise über den Stand
    der täglichen Inanspruchnahme der Kassenkredite zu berichten hat. Der
    Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten drei Monate
    beizufügen.

  5. Kassenkredite 2027

    Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte
    Höchstbetrag der Kassenkredite für die Haushaltsjahre in Höhe von
    2.000.000 EUR vollständig genehmigt.

    Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Gemeinde Hohen Viecheln
    bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2028 quartalsweise über den Stand
    der täglichen Inanspruchnahme der Kassenkredite zu berichten hat. Der
    Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten drei Monate
    beizufügen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026/2027 und die hierzu
ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt
gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme, in der Zeit vom
15.07.2026 bis zum 29.07.2026 im Amtsgebäude Dorf Mecklenburg,
Am Wehberg 17, Zimmer 110 öffentlich aus. Eine terminliche Absprache unter der
Telefonnummer 03841 / 798215 ist erforderlich.

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Öffnungszeiten des Amtes

Montag         08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch      geschlossen
Donnerstag   08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag          08.30 – 12.00 Uhr

Bürgerbüro Bad Kleinen

Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag  08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr


Anschrift

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Am Wehberg 17
in 23972 Dorf Mecklenburg

Telefon: 03841 – 798 – 0
Telefax: 03841 – 798 – 226

Bürgerbüro Bad Kleinen
Steinstraße 29, 23996 Bad Kleinen

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