Hinweis auf Einhaltung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Die Rasenmäher Saison hat begonnen, und wir möchten Sie freundlich daran erinnern,
beim Betreiben von Geräten und Maschinen im Freien die geltenden Lärmschutzregelungen zu beachten.
In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten und Sondergebiete,
die die Erholung dienen, dürfen Geräte und Maschinen nur an Werktagen in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden.
Weitergehende Einschränkungen gibt es für Geräte die nur an Werktagen von 09:00 bis 13:00 Uhr und
von 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden dürfen.
Nachstehende Checkliste stellt die Ruhezeiten für die einzelnen Geräte und Maschinen dar.