Information der Friedhofsverwaltung
Information der Friedhofsverwaltung
Die Träger der Friedhöfe sind nach der Unfallverhütungsvorschrift „Friedhöfe und Krematorien“ verpflichtet, die auf den Friedhöfen vorhandenen Grabmale einmal jährlich auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Die Prüfung der Standsicherheit erfolgt gemäß der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen – TA Grabmal“.
Die diesjährige Überprüfung auf den kommunalen Friedhöfen in Bad Kleinen, Beidendorf, Dorf Mecklenburg und Ventschow findet ab der 26. Kalenderwoche 2024 statt.
Die Prüfung wird durch fachkundiges Personal der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Die Grabnutzungsberechtigten werden gebeten, ihre Grabmale auf die Standsicherheit hin zu überprüfen, um eventuelle Beanstandungen zu vermeiden.
Töpfer
Friedhofsverwaltung