Veröffentlicht am: 9. Juli 2026 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
An die Anwohnerinnen und Anwohner
Information zur Ratteneindämmung und wichtige Hinweise zur Mitwirkung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in letzter Zeit wurden im Bereich „An der Marina“ vermehrt Ratten gesichtet. Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Das Amt Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen ist daher verpflichtet, auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SOG – MV) tätig zu werden, um gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung abzuwenden.
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bitten wir Sie um Ihre Unterstützung:
1. Vermeiden Sie jegliche Ablagerung von Abfällen im Außenbereich, insbesondere organische Küchenabfälle. Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen. Entsorgen Sie den Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter und niemals daneben.
2. Komposthaufen, auf denen regelmäßig Essensreste entsorgt werden stellen eine ideale Nahrungsquelle für Ratten dar und sind unbedingt zu Unterlassen. Entsorgen Sie die Speisereste in der Biotonne.
3. Auch die Entsorgung von Grünschnitt auf privaten oder öffentlichen Flächen außerhalb der zugelassenen Annahmestellen ist untersagt. Bitte nutzen Sie hierfür die Grünschnittannahme vom Bauhof in Bad Kleinen, welche jeden Dienstag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet ist.
4. Füttern Sie keine Tiere in Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückgebliebenen Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.
5. Wichtiger Hinweis für Hundebesitzer: Demnächst werden durch eine Fachfirma Giftköder zur Rattenbekämpfung ausgelegt. Wir bitten Sie daher Ihre Hunde im betroffenen Gebiet nicht frei laufen zu lassen und an der Leine zu führen, um Vergiftungen zu vermeiden. Die Köderstellen werden deutlich und gesondert gekennzeichnet.
6. Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen. Insbesondere in Bereichen, in denen Köder ausgelegt werden, sollten Eltern ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt spielen lassen, um jegliches Risiko zu vermeiden
Die richtigen Vorkehrungen machen das Umfeld für Ratten unattraktiv. Sie siedeln sich erst gar nicht an oder werden durch mangelnde Verstecke leicht zur Beute ihrer natürlichen Feinde.
Bitte beachten Sie: Zur Überwachung der Einhaltung der Maßnahmen finden in den kommenden Wochen regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt sowie durch den Schädlingsbekämpfer statt.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller Anwohnerinnen und Anwohner.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen
– Ordnungsbehörde –