Skip to content
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
post
page

Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Moidentin und Aufhebung der Außenbereichssatzung

Veröffentlicht am: 24. Januar 2025 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen

Betrifft: Satzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg über die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Moidentin und Aufhebung der Außenbereichssatzung
Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB und § 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg hat in ihrer Sitzung am 10.12.2024 die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Moidentin nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit der Klarstellungssatzung werden für den Ortsteil
Moidentin die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils festgelegt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht.
Die Klarstellungssatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg für den Ortsteil Moidentin tritt mit
dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Alle Interessierten können die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Moidentin von diesem Tag
an im Bauamt des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen während der Öffnungszeiten
einsehen und über deren Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend ist im Internet auf der Homepage des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen unter
https://www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de die Bekanntmachung der Satzung unter dem
Link Bekanntmachungen laut Baugesetzbuch eingestellt. Zusätzlich sind die Unterlagen im
lnternetportal des Landes M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
einsehbar.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§
215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die
Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom
13.07.2011 (GVOBI. M-V 5. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger
Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planung
und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen

Dorf Mecklenburg, den 24.01.2025

Jörg Dargel
Bürgermeister

Bekanntmachung_Klarstellungssatzung_Moidentin

 

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag         08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch      geschlossen
Donnerstag   08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag          08.30 – 12.00 Uhr

Bürgerbüro Bad Kleinen

Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag  08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Die Meldestelle in Bad Kleinen arbeitet nur mit Terminvergabe.

Sie können unter dem Link:
https://www.etermin.net/terminbbbk

Ihren persönlichen Termin mit der Meldestelle vereinbaren.

Anschrift

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Am Wehberg 17
in 23972 Dorf Mecklenburg

Telefon: 03841 – 798 – 0
Telefax: 03841 – 798 – 226

Bürgerbüro Bad Kleinen
Steinstraße 29, 23996 Bad Kleinen

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare

Abonnieren Sie hier den "Mäckelbörger Wegweiser" als Newsletter und bleiben Sie auf dem Laufenden.
Bitte beachten Sie: Nach dem Klick auf den Button "Jetzt abonnieren" senden wir Ihnen eine Bestätigungsmail*. Bitte bestätigen Sie in dieser E-Mail Ihr Abonnement, um unseren Newsletter zukünftig zu erhalten.

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.