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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde über das Nachrücken von Ersatzpersonen

Veröffentlicht am: 18. Juli 2024 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Die Gemeindewahlleiterin

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde über das Nachrücken von Ersatzpersonen

Bad Kleinen

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Joachim Wölm als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Bad Kleinen geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Michael Gericke über.

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Michael Gericke als Gemeindevertreter der Gemeinde Bad Kleinen geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Marianne Schuldt über.

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Heike Günther als Gemeindevertreterin der Gemeinde Bad Kleinen geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Inge Tarnowski über.

Barnekow

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Hartmut Siggelkow als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Barnekow bleibt das Mandat aufgrund einer fehlenden Ersatzperson gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) frei.

 Bobitz

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Stefanie Kirsch als Gemeindevertreterin (Ernennung als Bürgermeisterin) der Gemeinde Bobitz bleibt das Mandat aufgrund einer fehlenden Ersatzperson gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) frei.

 Dorf Mecklenburg

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Jörg Dargel als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Dorf Mecklenburg geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Olaf Hoffmann über.

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Norbert Biemel als Gemeindevertreter der Gemeinde Dorf Mecklenburg geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Michael Holz über.

Groß Stieten

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Steffen Woitkowitz als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Groß Stieten geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Danny Rohde über.

Lübow

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Angela Markewiec als Gemeindevertreterin (Ernennung als Bürgermeisterin) der Gemeinde Lübow geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Mirko Wegner über.

 Metelsdorf

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Claus Hustig als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Metelsdorf bleibt das Mandat aufgrund einer fehlenden Ersatzperson gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) frei.

 Ventschow

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Dieter Voß als Gemeindevertreter (Wahl zum Bürgermeister) der Gemeinde Ventschow geht das Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson André Dahl über.

 

Dorf Mecklenburg, den 18.07.2024

gez. Roswitha Hoppe,
Gemeindewahlleiterin

 

Ich weise darauf hin, dass nach § 46 Abs. 4 i.V.m 35 LKWG M-V alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes die Möglichkeit haben, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung dieses Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zu erheben. Das gleiche Recht steht auch der Rechtsaufsichtsbehörde zu. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Am Wehberg 17, Zimmer 213 zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Im Internet unter

https://www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de /verbundene Europa- und Kommunalwahlen 2024 mit Ablauf des 18.07.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Öffnungszeiten des Amtes

Montag         08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch      geschlossen
Donnerstag   08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag          08.30 – 12.00 Uhr

Bürgerbüro Bad Kleinen

Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag  08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Die Meldestelle in Bad Kleinen arbeitet nur mit Terminvergabe.

Sie können unter dem Link:
https://www.etermin.net/terminbbbk

Ihren persönlichen Termin mit der Meldestelle vereinbaren.

Anschrift

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Am Wehberg 17
in 23972 Dorf Mecklenburg

Telefon: 03841 – 798 – 0
Telefax: 03841 – 798 – 226

Bürgerbüro Bad Kleinen
Steinstraße 29, 23996 Bad Kleinen

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