Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde über das Nachrücken von Ersatzpersonen
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Die Gemeindewahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde über das Nachrücken von Ersatzpersonen
Bad Kleinen
Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Joachim Wölm als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Bad Kleinen geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Michael Gericke über.
Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Michael Gericke als Gemeindevertreter der Gemeinde Bad Kleinen geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Marianne Schuldt über.
Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Heike Günther als Gemeindevertreterin der Gemeinde Bad Kleinen geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Inge Tarnowski über.
Barnekow
Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Hartmut Siggelkow als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Barnekow bleibt das Mandat aufgrund einer fehlenden Ersatzperson gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) frei.
Bobitz
Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Stefanie Kirsch als Gemeindevertreterin (Ernennung als Bürgermeisterin) der Gemeinde Bobitz bleibt das Mandat aufgrund einer fehlenden Ersatzperson gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) frei.
Dorf Mecklenburg
Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Jörg Dargel als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Dorf Mecklenburg geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Olaf Hoffmann über.
Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Norbert Biemel als Gemeindevertreter der Gemeinde Dorf Mecklenburg geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Michael Holz über.
Groß Stieten
Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Steffen Woitkowitz als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Groß Stieten geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Danny Rohde über.
Lübow
Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Angela Markewiec als Gemeindevertreterin (Ernennung als Bürgermeisterin) der Gemeinde Lübow geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Mirko Wegner über.
Metelsdorf
Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Claus Hustig als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Metelsdorf bleibt das Mandat aufgrund einer fehlenden Ersatzperson gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) frei.
Ventschow
Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Dieter Voß als Gemeindevertreter (Wahl zum Bürgermeister) der Gemeinde Ventschow geht das Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson André Dahl über.
Dorf Mecklenburg, den 18.07.2024
gez. Roswitha Hoppe,
Gemeindewahlleiterin
Ich weise darauf hin, dass nach § 46 Abs. 4 i.V.m 35 LKWG M-V alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes die Möglichkeit haben, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung dieses Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zu erheben. Das gleiche Recht steht auch der Rechtsaufsichtsbehörde zu. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Am Wehberg 17, Zimmer 213 zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Im Internet unter
https://www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de /verbundene Europa- und Kommunalwahlen 2024 mit Ablauf des 18.07.2024 öffentlich bekannt gemacht.