• Öffnungszeiten des Amtes und des Bürgerbüros
  • Leichte Sprache
  • Newsletter abonnieren
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
  • Startseite
  • Verwaltung
    • Amt für Zentrale Dienste
    • Amt für Ordnung und Soziales
    • Standesamt
    • Bauamt
    • Finanzen
    • Bürgerbüro
    • Bauhof Bad Kleinen
  • Gemeinden
    • Gemeinde Bad Kleinen
    • Gemeinde Barnekow
    • Gemeinde Bobitz
    • Gemeinde Dorf Mecklenburg
    • Gemeinde Groß Stieten
    • Gemeinde Hohen Viecheln
    • Gemeinde Lübow
    • Gemeinde Metelsdorf
    • Gemeinde Ventschow
  • Gemeindevertretung
    • Gemeindevertretung Bad Kleinen
    • Gemeindevertretung Barnekow
    • Gemeindevertretung Bobitz
    • Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
    • Gemeindevertretung Groß Stieten
    • Gemeindevertretung Hohen Viecheln
    • Gemeindevertretung Lübow
    • Gemeindevertretung Metelsdorf
    • Gemeindevertretung Ventschow
  • Satzungen
    • Satzungen des Amtes
    • Satzungen der Gemeinden
      • Bad Kleinen
      • Barnekow
      • Bobitz
      • Dorf Mecklenburg
      • Groß Stieten
      • Lübow
      • Hohen Viecheln
      • Metelsdorf
      • Ventschow
  • Amtsausschuss
  • öffentliche Einrichtungen
    • Schiedsstelle
    • Kindertageseinrichtungen
    • Schulen
    • Medizinische Einrichtungen
    • Feuerwehren
    • Jugendclubs
    • Bibliotheken
  • Bekanntmachungen
  • Rubriken & Beiträge
    • Aktuelles
    • Vergaben
    • Bekanntmachungen laut Baugesetzbuch
    • Bürgerinformationssystem
    • Fundtiere
    • Immobilien
    • Der Mäckelbörger Wegweiser
    • Bürgermeisterwahlen in Dorf Mecklenburg 2023
    • Stellenangebote
    • Termine & Veranstaltungen
    • Wasser- und Bodenverbände
  • Suche
  • Menü Menü
Sie befinden sich hier: Startseite1 / Wahlen 20242 / Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde über das Nachrücken von...
Wahlen 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde über das Nachrücken von Ersatzpersonen

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Die Gemeindewahlleiterin

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde über das Nachrücken von Ersatzpersonen

Bad Kleinen

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Joachim Wölm als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Bad Kleinen geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Michael Gericke über.

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Michael Gericke als Gemeindevertreter der Gemeinde Bad Kleinen geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Marianne Schuldt über.

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Heike Günther als Gemeindevertreterin der Gemeinde Bad Kleinen geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Inge Tarnowski über.

Barnekow

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Hartmut Siggelkow als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Barnekow bleibt das Mandat aufgrund einer fehlenden Ersatzperson gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) frei.

 Bobitz

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Stefanie Kirsch als Gemeindevertreterin (Ernennung als Bürgermeisterin) der Gemeinde Bobitz bleibt das Mandat aufgrund einer fehlenden Ersatzperson gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) frei.

 Dorf Mecklenburg

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Jörg Dargel als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Dorf Mecklenburg geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Olaf Hoffmann über.

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Norbert Biemel als Gemeindevertreter der Gemeinde Dorf Mecklenburg geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Michael Holz über.

Groß Stieten

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Steffen Woitkowitz als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Groß Stieten geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Danny Rohde über.

Lübow

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Angela Markewiec als Gemeindevertreterin (Ernennung als Bürgermeisterin) der Gemeinde Lübow geht dieses Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson Mirko Wegner über.

 Metelsdorf

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Claus Hustig als Gemeindevertreter (Ernennung als Bürgermeister) der Gemeinde Metelsdorf bleibt das Mandat aufgrund einer fehlenden Ersatzperson gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) frei.

 Ventschow

Aufgrund der Ablehnung des Mandats von Dieter Voß als Gemeindevertreter (Wahl zum Bürgermeister) der Gemeinde Ventschow geht das Mandat gemäß § 46 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf die Ersatzperson André Dahl über.

 

Dorf Mecklenburg, den 18.07.2024

gez. Roswitha Hoppe,
Gemeindewahlleiterin

 

Ich weise darauf hin, dass nach § 46 Abs. 4 i.V.m 35 LKWG M-V alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes die Möglichkeit haben, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung dieses Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zu erheben. Das gleiche Recht steht auch der Rechtsaufsichtsbehörde zu. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Am Wehberg 17, Zimmer 213 zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Im Internet unter

https://www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de /verbundene Europa- und Kommunalwahlen 2024 mit Ablauf des 18.07.2024 öffentlich bekannt gemacht.

18. Juli 2024
https://www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de/wp-content/uploads/amd-logo-1.jpg 0 0 admin https://www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de/wp-content/uploads/amd-logo-1.jpg admin2024-07-18 07:07:192024-10-18 10:27:12Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde über das Nachrücken von Ersatzpersonen

Rubriken

  • Vergaben
  • Bekanntmachungen laut Baugesetzbuch
  • Bürgerinformationssystem
  • Der Mäckelbörger Wegweiser
  • Fundtiere
  • Immobilienangebote
  • Stellenangebote
  • Termine & Veranstaltungen
  • Wasser- und Bodenverbände

Aktuelles

Formulare-Online

  • Allgemein
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Sozialwesen
  • Bauformulare
  • Wohngeld
  • Gewerberecht
  • Meldewesen
  • Verkehrswesen
  • Wahlen
  • Fischerei und Jagd
  • Steuern und Gebühren
  • Urkunden und Beglaubigungen (Standesamt)

Archiv 2014-2020


Hier finden Sie die Ausgaben des Mäckelbörger Wegweisers ab 2014 im PDF Format.

Anschrift

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Am Wehberg 17
in 23972 Dorf Mecklenburg

Telefon: 03841 – 798 – 0
Telefax: 03841 – 798 – 226

Links

» Kontakt
» Impressum
» Datenschutzerklärung
» MV-Serviceportal

Öffnungszeiten

 

Hinweis zu Öffnungszeiten des Amtes

Montag         08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch      geschlossen
Donnerstag   08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag          08.30 – 12.00 Uhr

Am Freitag, dem 30. Mai 2025 (Tag nach Himmelfahrt), bleibt das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen geschlossen.

Die Meldestelle in Dorf Mecklenburg bleibt am 20.06.2025 geschlossen.

 

Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Bad Kleinen

Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag  08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Die Meldestelle in Bad Kleinen arbeitet nur mit Terminvergabe.

Sie können unter dem Link:
https://www.etermin.net/terminbbbk

Ihren persönlichen Termin mit der Meldestelle vereinbaren.

Die Meldestelle in Bad Kleinen bleibt
am 13.05. und am 15.05.2025,
am 20.05. und am 22.05.2025,
am 05.06. und am 19.06.2025 geschlossen.

 

 

 

Hier finden Sie

Öffnungszeiten
Einwohnerzahlen
Landkreis
Vereine
Kirchen
Notruftafel
Immobilien
Kontakt

Login

Abonnieren Sie hier den "Mäckelbörger Wegweiser" als Newsletter und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingr...Informationen zur Ausstellung und Gültigkeit von Kinderreisepässen
Nach oben scrollen