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Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Schweriner See/Obere Sude“

Veröffentlicht am: 6. Februar 2025 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen

Öffentliche BEKANNTMACHUNG

des Wasser- und Bodenverbandes „Schweriner See/ Obere Sude“

Auf Grundlage seiner Satzung § 34 gibt der Wasser- und Bodenverband „Schweriner See/Obere Sude“ hiermit bekannt:
Die Böschungsmahd und Sohlenkrautung an den Gewässern zweiter Ordnung sollen für das Jahr 2025 im Zeitraum vom 15. Juli bis 30. November durchgeführt werden und umfassen im
Wesentlichen das ein- oder mehrmalige Krauten der Gewässersohlen und Mähen der Böschungen.

Das Räumen des Abflussprofils, die Beseitigung von Abflusshindernissen, die Beseitigung von Schäden am Gewässerprofil sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten werden im
Bedarfsfall ganzjährig durchgeführt.

Grundräumungen und Gehölzpflegemaßnahmen können in der Zeit vom 1. Oktober des laufenden bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres anfallen.
Terminliche Konkretisierungen der Gewässerunterhaltung in den jeweiligen Losen bzw. Gewässerabschnitten erfolgt über die ausführenden Unternehmen mit den Mitgliedern bzw.
Nutzern von Grundstücken in Abhängigkeit von der Wasserführung und der jeweiligen Nutzung der Anliegergrundstücke.
Die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger, Hinterlieger und Nutzer werden darauf hingewiesen, dass sie laut § 41 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz-WHG) i. V. m. § 66 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) in den jeweils gültigen Fassungen und der Satzung
unseres Verbandes die zur Unterhaltung des Gewässers erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen an den Verbandsgewässern und Ufergrundstücken zu dulden, sowie das
Mähgut und den Aushubboden aus den Gewässern aufzunehmen haben.

In Absprache mit den Unternehmen sind E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse zur Durchführung der Arbeiten von den Nutzern zurückzusetzen.

Allen Eigentümern und Nutzern von betreffenden Grundstücken (An- und Hinterlieger), Inhaber von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird hiermit
die Möglichkeit auf Anhörung in den Diensträumen des Verbandes in 19061 Schwerin, Rogahner Straße 96, Telefon 0385/ 67171385 sowie Mail-Adresse kontakt@wbv-sn.de gewährt.

gez. Pahlow
Verbandsvorsteher

Öffnungszeiten des Amtes

Montag         08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch      geschlossen
Donnerstag   08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag          08.30 – 12.00 Uhr

Bürgerbüro Bad Kleinen

Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag  08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Die Meldestelle in Bad Kleinen arbeitet nur mit Terminvergabe.

Sie können unter dem Link:
https://www.etermin.net/terminbbbk

Ihren persönlichen Termin mit der Meldestelle vereinbaren.

Anschrift

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Am Wehberg 17
in 23972 Dorf Mecklenburg

Telefon: 03841 – 798 – 0
Telefax: 03841 – 798 – 226

Bürgerbüro Bad Kleinen
Steinstraße 29, 23996 Bad Kleinen

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare

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