Auf Grundlage seiner Satzung § 34 gibt der Wasser- und Bodenverband „Schweriner See/Obere Sude“ hiermit bekannt:
Die Böschungsmahd und Sohlenkrautung an den Gewässern zweiter Ordnung sollen für das Jahr 2022 im Zeitraum vom 15. Juli bis 30. November durchgeführt werden und umfassen im
Wesentlichen das ein- oder mehrmalige Krauten der Gewässersohlen und Mähen der Böschungen.
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