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Öffentliche BEKANNTMACHUNG des Wasser- und Bodenverbandes „Schweriner See/ Obere Sude“

Öffentliche BEKANNTMACHUNG
des Wasser- und Bodenverbandes „Schweriner See/ Obere Sude“

Auf Grundlage seiner Satzung § 34 gibt der Wasser- und Bodenverband „Schweriner See/Obere Sude“ hiermit bekannt:

Die Böschungsmahd und Sohlenkrautung an den Gewässern zweiter Ordnung sollen für das
Jahr 2023 im Zeitraum vom 15. Juli bis 30. November durchgeführt werden und umfassen im
Wesentlichen das ein- oder mehrmalige Krauten der Gewässersohlen und Mähen der
Böschungen.

Das Räumen des Abflussprofils, die Beseitigung von Abflusshindernissen, die Beseitigung
von Schäden am Gewässerprofil sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten werden im
Bedarfsfall ganzjährig durchgeführt.

Grundräumungen und Gehölzpflegemaßnahmen können in der Zeit vom 1. Oktober des
laufenden bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres anfallen.
Terminliche Konkretisierungen der Gewässerunterhaltung in den jeweiligen Losen bzw.
Gewässerabschnitten erfolgt über die ausführenden Unternehmen mit den Mitgliedern bzw.
Nutzern von Grundstücken in Abhängigkeit von der Wasserführung und der jeweiligen
Nutzung der Anliegergrundstücke.
Die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger, Hinterlieger und Nutzer werden darauf
hingewiesen, dass sie laut § 41 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz-WHG) i. V. m. § 66 des Wassergesetzes des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) in den jeweils gültigen Fassungen und der Satzung
unseres Verbandes die zur Unterhaltung des Gewässers erforderlichen Arbeiten und
Maßnahmen an den Verbandsgewässern und Ufergrundstücken zu dulden, sowie das
Mähgut und den Aushubboden aus den Gewässern aufzunehmen haben.
In Absprache mit den Unternehmen sind E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse zur
Durchführung der Arbeiten von den Nutzern zurückzusetzen.
Allen Eigentümern und Nutzern von betreffenden Grundstücken (An- und Hinterlieger),
Inhaber von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird hiermit
die Möglichkeit auf Anhörung in den Diensträumen des Verbandes in
19061 Schwerin, Rogahner Straße 96, Telefon 0385 67171385 sowie Mail-Adresse: kontakt@wbv-sn.de gewährt.

gez. Pahlow
Verbandsvorsteher

9. Februar 2023/von admin
https://www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de/wp-content/uploads/amd-logo-1.jpg 0 0 admin https://www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de/wp-content/uploads/amd-logo-1.jpg admin2023-02-09 08:02:442023-02-09 08:02:44Öffentliche BEKANNTMACHUNG des Wasser- und Bodenverbandes „Schweriner See/ Obere Sude“

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Archiv 2014-2020


Hier finden Sie die Ausgaben des Mäckelbörger Wegweisers ab 2014 im PDF Format.

Anschrift

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Am Wehberg 17
in 23972 Dorf Mecklenburg

Telefon: 03841 – 798 – 0
Telefax: 03841 – 798 – 226

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Mittwoch      geschlossen
Donnerstag   08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
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Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Bad Kleinen

Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag  08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Die Meldestelle in Bad Kleinen arbeitet nur mit Terminvergabe.

Sie können unter dem Link:
https://www.etermin.net/terminbbbk

Ihren persönlichen Termin mit der Meldestelle vereinbaren.

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