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Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“

Veröffentlicht am: 3. Juni 2025 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“
KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Auf der Grundlage seiner Satzung § 25 gibt der WBV „Wallensteingraben-Küste“ mit Sitz in Dorf Mecklenburg, Am Wehberg 17 bekannt,
dass Maßnahmen der Gewässerunterhaltung in der Zeit vom 15. Juli 2025 bis 31. März 2026 zur Ausführung kommen.
Unterhaltungsmaßnahmen sind im Wesentlichen die einmalige Sohlkrautung und Böschungsmahd, die Beseitigung von wasserabflusshindernden Anlandungen und Hemmnissen, sowie die erforderlichen Nebenarbeiten. Grundräumungen und Gehölzpflegemaßnahmen können in der Zeit vom 1. Oktober des laufenden Jahres bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres anfallen.
Die terminliche Konkretisierung der Gewässerunterhaltung in den Baulosen bzw. Gewässerabschnitten erfolgt über die ausführenden Unternehmen mit den Mitgliedern bzw. Anliegern und Nutzern von Grundstücken in Abhängigkeit von der Wasserführung und der Nutzung der Anliegergrundstücke.
Die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger, Hinterlieger und Nutzer werden darauf hingewiesen, dass sie gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409) und dem § 66 des Wassergesetzes des Landes M-V (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184) die zur Unterhaltung des Gewässers erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen an den Verbandsgewässern und Ufergrundstücken zu dulden und den anfallenden Aushub, sowie das Mähgut auf den Ufergrundstücken aufzunehmen haben.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurück zu setzen.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (An- und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung in unseren Diensträumen in 23972 Dorf Mecklenburg,
Am Wehberg 17 gewährt. • Tel. 03841/ 32 75 80 •
Die Anhörung kann telefonisch oder nach terminlicher Absprache bis zum 31.07.2025 montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr erfolgen. In gesetzliche Grundlagen kann Einsicht genommen werden.

gez. G. Jung -Verbandsvorsteher-

Öffnungszeiten des Amtes

Montag         08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch      geschlossen
Donnerstag   08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag          08.30 – 12.00 Uhr

Bürgerbüro Bad Kleinen

Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag  08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Die Meldestelle in Bad Kleinen arbeitet nur mit Terminvergabe.

Sie können unter dem Link:
https://www.etermin.net/terminbbbk

Ihren persönlichen Termin mit der Meldestelle vereinbaren.

Anschrift

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Am Wehberg 17
in 23972 Dorf Mecklenburg

Telefon: 03841 – 798 – 0
Telefax: 03841 – 798 – 226

Bürgerbüro Bad Kleinen
Steinstraße 29, 23996 Bad Kleinen

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare

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