Veröffentlicht am: 13. November 2025 vom Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Öffentliche Bekanntmachung
Verbot von Feuerwerk im Bereich von Reetdachhäusern sowie Hinweis zum Schutz von Haustieren
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zur Verhütung von Bränden wird darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuerwerk, Raketen, Böllern oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen im Bereich von Gebäuden mit Reetdächern strengstens untersagt ist.
Reetdächer gelten als leicht entflammbar, weshalb bereits kleinste Funken Flugbrände verursachen können. Das Zünden von Feuerwerkskörpern in einem Mindestabstand von 200 Metern zu Reetdachhäusern ist daher nicht gestattet.
Hinweis für Tierhalterinnen und Tierhalter
Das Abbrennen von Feuerwerk verursacht erhebliche Lärmbelästigungen, die für viele Haustiere Stress, Angst und gesundheitliche Probleme bedeuten können.
Bitte treffen Sie geeignete Maßnahmen, um Ihre Tiere in dieser Zeit zu schützen (z.B. Aufenthalt in geschlossenen Räumen, beruhigende Umgebung.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger und zum Schutz unserer Reetdachhäuser und Tier
Mit freundlichen Grüßen
das Ordnungsamt des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen