Kontakt & Öffnungszeiten
Wohngeldstelle im Amt Dorf Mecklenburg
Dienstag: 08.30 – 12.00 Uhr / 13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr / 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 08.30 – 12.00 Uhr (nur telefonisch)
Wohngeldstelle im Bürgerbüro Bad Kleinen:
Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr / 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr / 13.00 – 17.30 Uhr
Wohngeld beantragen
🏠 Wohngeld
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten Wohnens und garantiert jedem Haushalt einen angemessenen Wohnungsstandard. Es wird einerseits als Zuschuss zur Miete gezahlt, kann aber andererseits auch als sogenannter Lastenzuschuss für selbstgenutztes Wohneigentum geleistet werden.
📋 Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeld können Sie als:
- Mieterin oder Mieter (Mietzuschuss)
- Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum (Lastenzuschuss)
Voraussetzung: Sie müssen Ihre Wohnkosten nicht bereits durch andere Sozialleistungen wie z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG gedeckt bekommen.
✅ Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss. Mietzuschuss erhalten insbesondere
• Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
• Untermieter,
• Bewohner einer Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus (mit mehr als zwei Wohnungen), • Heimbewohner.
Lastenzuschuss erhalten insbesondere
• Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung,
• Erbbauberechtigte.
Es gibt Personen, denen – bis auf wenige Ausnahmen – laut Gesetz kein Wohngeld zusteht:
- Empfänger von s.g. Transferleistungen
- allein lebende Studierende oder Auszubildene mit Anspruch auf Ausbildungsförderung
- alleinstehende freiwillig Wehrdienstleistende
📑 Benötigte Unterlagen für den Antrag
Bitte bringen Sie zur Antragstellung folgende Unterlagen mit (je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein):
- Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich online oder im Amt)
- Mietvertrag oder aktuelle Mietbescheinigung
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z. B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Elterngeld)
- Aktuelle Kontoauszüge
- Nachweise über sonstige Einnahmen oder Belastungen (z. B. Unterhaltszahlungen)
📝 Antragstellung
Den Wohngeldantrag können Sie:
- Online über das Landesportal stellen (sofern verfügbar)
- Schriftlich beim zuständigen Amt für Wohngeld einreichen
- Persönlich nach Terminvereinbarung abgeben
Tipp: Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend!
Informationen und Formulare rund um das Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung MV.
Link zur Internetseite
🔁 Wohngeld-Höhe & Dauer
- Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten
- Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt
- Den Folgeantrag bitte spätestens 2 Monate vor Ablauf der aktuellen Bewilligung stellen
ℹ️ Weitere Informationen & Rechner
Nutzen Sie den Wohngeldrechner des Landes Mecklenburg-Vorpommern für eine erste Einschätzung.
Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und prüfen auch mögliche Alternativen zur finanziellen Unterstützung.