Hinweise zur Briefwahl für die Landtagswahl MV
Hinweise zur Briefwahl für die Landtagswahl MV Sobald Sie ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben, besteht die Möglichkeit im Amt Dorf- Mecklenburg-Bad Kleinen die Briefwahlunterlagen zu beantragen und direkt vor Ort zu wählen. (§ 26 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern LKWG M-V und § 28 Landes- und Kommunalwahlordnung LKWO M-V) Die Gemeindewahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin
Gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern gebe ich Folgendes bekannt: Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Zuständigkeitsbereich des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wurde Frau Anja Schäfer zur Gemeindewahlleiterin und Frau Anja Hünmörder zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin gewählt. gez. Joachim Wölm Amtsvorsteher Dorf Mecklenburg, den 30.04.2026