Amtliche Bekanntmachung für die Jagdgenossenschaft Dorf Mecklenburg zur Einberufung einer nicht öffentlichen Genossenschaftsversammlung
Amtliche Bekanntmachung für die Jagdgenossenschaft Dorf Mecklenburg zur Einberufung einer nicht öffentlichen Genossenschaftsversammlung
am Donnerstag, den 19.06.2025 um 19:00 Uhr
in der Pfarrscheune, Bahnhofsstraße 39 in Dorf Mecklenburg
Alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft sind herzlich eingeladen.
Folgende Tagesordnung ist geplant:
- Feststellung der Anwesenheit
- Eröffnung und Begrüßung durch die leitende Verwaltungsbeamtin (Notvorstand)
- Neuwahlen des Jagdvorstandes
- Bericht des Jagdvorstehers
- Kassenbericht
- Beschlussfassung über den Bericht
- Entlastung des Jagdvorstandes
- Neuwahlen des Rechnungsprüfers
- Beschluss der neuen Satzung
Einzusehen unter: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-JagdgenVMVrahmen
- Sonstiges
Hinweise:
Nach § 2 der Satzung sind auf Grund von Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen dem Jagdvorstand durch den Erwerber nachzuweisen.
Nach § 5 der Satzung können Jagdgenossen unter folgenden Voraussetzungen vertreten werden: Eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die jeweilige Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung schriftlich zu erteilen.
Dorf Mecklenburg, 15.05.2025
gez. Hoppe
Leitende Verwaltungsbeamtin als Notvorstand