Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2
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Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2
Wer – ausgenommen der Tage 31.12. und 01.01. – innerhalb unseres Amtsbereiches für einen besonderen Anlass ein Feuerwerk zünden möchte, benötigt von Seiten des Landkreises Nordwestmecklenburg eine Genehmigung!
Weitere Informationen sowie auch das entsprechende Antragsformular / mit einer Fristsetzung von 14 Tagen / finden Sie im Internet unter dem Stichwort: NWM – Sprengstoffwesen.
https://www.nordwestmecklenburg.de/de/datei/download/id/10225,1105,1/formular-10225_1105_1.pdf
Silke Kleine
Amt für Ordnung & Soziales