Lauernde Gefahr auf unseren Landstraßen
Lauernde Gefahr auf unseren Landstraßen
Um saisonal die Felder zu bewirtschaften sind Landwirte und Lohnunternehmer wieder vermehrt mit großen Fahrzeugen auf den Feldern unterwegs, deren Zuwegungen oftmals unumgänglich über Landstraßen führen.
Je nach Witterungslage kommt es unwillkürlich zu Verschmutzungen auf der Fahrbahn.
Die Gefahr für Verkehrsteilnehmer ist hoch! Fahrzeuge geraten schnell ins Schleudern.
Laut § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Verschmutzung der Straßen verboten.
Wer für diesen Zustand verantwortlich ist, hat die Pflicht, auf die Gefahrenstelle hinzuweisen und den Schmutz unverzüglich zu beseitigen!
Silke Kleine
Ordnungsamt