Zugewachsene Geh- und Radwege beeinträchtigen die Verkehrssicherheit
Wenn Hecken, Büsche oder sonstige Anpflanzungen in den Bereich von öffentlichen Straßen und Wegen hineinragen, müssen diese vom Grundstückseigentümer so zurückgeschnitten werden, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Bedenken Sie: Durch derartiges Zuwachsen wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und birgt Unfallgefahren!
Bei Unfällen, die auf derartige Sichtbehinderungen zurückzuführen sind, liegt die Verantwortung beim Grundstückseigentümer.
S. Kleine
Amt für Ordnung und Soziales