Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2
WAS* WANN* WO* Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 Wer – ausgenommen der Tage 31.12. und 01.01. – innerhalb unseres Amtsbereiches für einen besonderen Anlass ein Feuerwerk zünden möchte, benötigt von Seiten des Landkreises Nordwestmecklenburg eine Genehmigung! Weitere Informationen sowie auch das entsprechende Antragsformular / mit einer Fristsetzung von 14 Tagen / finden Sie im […]